Informationen zur Psychotherapie in der
gesetzlichen Krankenversicherung
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Information für Patient*innen und Patient*en
Muster PTV 10 (7.2020)
Ambulante Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung
Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung
Was ist Psychotherapie?
Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen („seelischen“) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können. Vor Beginn einer Psychotherapie ist eine Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt zur Frage notwendig, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können.
Wie funktioniert eine Psychotherapie?
Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken (z. B. freie Mitteilung von Gedanken und Einfällen, konkrete Aufgaben um z. B. Ängste zu bewältigen oder spielerisches Handeln in der Therapie von Kindern) ergänzt werden kann. Die Behandlung kann mit der Therapeutin oder dem Therapeuten allein oder im Rahmen einer Gruppentherapie erfolgen. Einzelbehandlungen haben in der Regel eine Dauer von 50 Minuten, Gruppentherapien eine Dauer von 100 Minuten. Insbesondere bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen kann es hilfreich und notwendig sein, Bezugspersonen aus dem familiären und sozialen Umfeld mit einzubeziehen. Eine wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut sowie eine Klärung, ob das geplante Psychotherapieverfahren den Erwartungen der Patientin oder des Patienten entgegenkommt. Auf dieser Grundlage bietet Psychotherapie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen das eigene Erleben und Verhalten sowie Beziehungserfahrungen zu besprechen, zu erleben und zu überdenken und infolge dessen Veränderungen auszuprobieren und herbeizuführen.
Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?
Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Einen Wechsel der Krankenversicherung muss die Patientin oder der Patient der Therapeutin oder dem Therapeuten zeitnah mitteilen. In der Psychotherapeutischen Sprechstunde klärt die Patientin oder der Patient mit der Therapeutin oder dem Therapeuten, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist. Eine reine Erziehungs-, Paar-, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten.
Wie beantrage ich eine Psychotherapie?
Vor Beginn einer Psychotherapie finden Probegespräche, sogenannte probatorische Sitzungen, statt. Hierbei prüfen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut, ob die „Chemie“ zwischen ihnen stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Die Therapeutin oder der Therapeut erklärt die Vorgehensweise. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Entscheiden sich Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut für eine Psychotherapie, stellt die Patientin oder der Patient bei ihrer oder seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, ob eine Kostenzusage erfolgen kann und teilt dies der Versicherten oder dem Versicherten mit.
Wer führt psychotherapeutische Behandlungen durch?
Psychotherapeutische Behandlungen dürfen im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung nur von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden, wenn diese über eine Kassenzulassung verfügen. Neben der psychotherapeutischen Behandlung von psychischen Erkrankungen kann zusätzlich eine medikamentöse Behandlung sinnvoll sein, die jedoch nur von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden darf.
Welche psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
Psychotherapeutische Sprechstunde
Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und weitere fachspezifische Hilfen im System der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind. Bei Verdacht auf eine seelische Krankheit findet im Rahmen der Sprechstunde eine Orientierende Diagnostische Abklärung statt; bei Patientinnen und Patienten, bei denen von keiner seelischen Krankheit ausgegangen wird, werden niedrigschwellige Hilfen empfohlen.
Psychotherapeutische Akutbehandlung
Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine Psychotherapeutische Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Behandlungen zu je 50 Minuten Dauer in Frage kommen. Eine Akutbehandlung dient der Krisenintervention und kann – falls erforderlich – in eine Kurzzeitpsychotherapie oder in eine Langzeitpsychotherapie überführt werden. Bereits durchgeführte Therapieeinheiten der Akutbehandlung werden auf die nachfolgende Psychotherapie angerechnet. Für eine Akutbehandlung ist nur das Einzelgespräch vorgesehen.
Ambulante Psychotherapie
Ambulante Psychotherapie kann in allen Psychotherapieverfahren als Einzeltherapie, in einer Gruppe oder als Kombination von Einzel- und Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden, in der Systemischen Therapie auch im Mehrpersonensetting (z. B. durch Einbeziehung der Familie). Die Häufigkeit der Sitzungen kann je nach Verfahren und Behandlungsverlauf variieren und wird individuell von Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut vereinbart. Die Gruppenpsychotherapie nutzt zusätzlich Beziehungserfahrungen und das wechselseitige Lernen zwischen Patientinnen und Patienten in der Gruppe für die Psychotherapie.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (www.g-ba.de) entscheidet, welche psychotherapeutischen Behandlungsverfahren als Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt sind. Dies sind derzeit:
Analytische Psychotherapie
Die Analytische Psychotherapie nimmt an, dass Krankheitssymptome durch konflikthafte unbewusste Verarbeitung von frühen oder später im Leben erworbenen Lebens- und Beziehungserfahrungen verursacht und aufrechterhalten werden. In der therapeutischen Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut spielt das Erkennen und Bewusstmachen von verdrängten Gefühlen, Erinnerungen und Beziehungsmustern, die gegenwärtig Krankheitssymptome verursachen, eine zentrale Rolle. Dadurch kann in der Gegenwart zunächst unverständlich erscheinendes Fühlen und Handeln in der therapeutischen Beziehungsarbeit verstanden und verändert werden.
Systemische Therapie
Die Systemische Therapie versteht psychische Störungen unter besonderer Berücksichtigung von Beziehungen. Neben der Sicht auf Belastendes stehen die Nutzung eigener Kompetenzen und Fähigkeiten der Patientin oder des Patienten bzw. ihres oder seines Umfeldes im Mittelpunkt. Die Therapie orientiert sich an den Aufträgen und Anliegen der Patientinnen und Patienten. Ziel ist es, symptomfördernde Verhaltensweisen, Interaktionsmuster und Bewertungen umwandeln zu helfen und neue, gesundheitsfördernde Lösungsansätze zu entwickeln. In die Therapie können Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder andere wichtige Bezugspersonen einbezogen werden. Die Systemische Therapie im Mehrpersonensetting, die dann beispielsweise gemeinsam mit der Kernfamilie oder der erweiterten Familie stattfindet, nutzt die Angehörigen als Ressource für die Behandlung und die Veränderung von bedeutsamen Beziehungen und Interaktionen.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sieht Krankheitssymptome als Folge von aktuellen Konflikten in Beziehungen oder von nicht bewältigten Beziehungserfahrungen und Konflikten aus früheren Lebensphasen. Diese Konflikte und Erfahrungen können das spätere Leben bestimmen und psychische Erkrankungen zur Folge haben. Ziel der Behandlung ist es, die zugrundeliegenden unbewussten Motive und Konflikte der aktuellen Symptome zu erkennen und sich mit diesen auseinanderzusetzen. Patientin oder Patient werden in der Psychotherapie dabei unterstützt, durch Einsichten in die Zusammenhänge und Ursachen der aktuellen Symptome Veränderungen im Erleben oder Verhalten zu erreichen.
Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nichtbewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten erarbeitet, welche Bedingungen ihrer oder seiner Lebensgeschichte und der aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird die Patientin oder der Patient zur aktiven Veränderung ihres oder seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht.
Quelle: www.kbv.de
Information des Gemeinsamen Bundesausschusses:
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Veröffentlichung einer Patienteninformation zum Verfahren QS ambulante Psychotherapie der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL)
Vom 21. März 2024
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21. März 2024 beschlossen, zur qualifizierten Patienteninformation gemäß § 299 Absatz 1 Satz 4 Nr. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) die Patienteninformation für das Verfahren ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie) der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) gemäß Anlage auf den Internetseiten des G-BA zu veröffentlichen.
Berlin, den 21. März 2024
Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende Prof. Hecken
Datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung
Patienteninformation zur Datenerhebung bei gesetzlich versicherten Patienten
Ambulante Psychotherapie
Die bundesweite Qualitätssicherung im Gesundheitswesen hat das Ziel, die hohe Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland und die Patientensicherheit zu gewährleisten und wo nötig zu verbessern. Für die Qualitätssicherung ambulanter psychotherapeutischer Behandlungen – Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologische Psychotherapie, Analytische Psychotherapie und Systemische Therapie – werden Daten zu Ihrer Therapie erhoben, zusammengeführt und ausgewertet. Hierbei werden strengste Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen beachtet. Diese gewährleisten, dass Ihre Daten so verwendet werden, dass keine Rückschlüsse auf Sie persönlich als Patientin/Patient gezogen werden können. Dem vorliegenden Informationsblatt können Sie die Details hierzu entnehmen.
Hintergrund
Das Ziel der Qualitätssicherung (QS) ist es, die Krankenhäuser, Arztpraxen und psychotherapeutischen Praxen bei der Verbesserung der Behandlungsqualität nachhaltig zu unterstützen und damit bessere Behandlungsergebnisse und mehr Sicherheit für Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Durch die Veröffentlichung der ausgewerteten Daten sollen Patientinnen und Patienten und die Öffentlichkeit außerdem über die Qualität der Behandlung informiert werden. Alle Krankenhäuser, Arztpraxen und psychotherapeutischen Praxen in Deutschland sind gesetzlich zur Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätssicherung verpflichtet. Hierzu werden seit vielen Jahren in Krankenhäusern, in Arztpraxen und bei Krankenkassen ausgewählte Daten zur Behandlung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten erhoben und statistisch ausgewertet.
In der Qualitätssicherung für ambulante psychotherapeutische Behandlungen geht es darum zu beurteilen, welche Qualität eine Psychotherapie z. B. hinsichtlich der Diagnosestellung, der Arbeit an Therapiezielen und der Beziehung zwischen Psychotherapeutin/Psychotherapeut und Patientin/Patient hatte, und wie erfolgreich die Psychotherapie im Ergebnis war. Das Verfahren wird QS ambulante Psychotherapie abgekürzt.
Für die Qualitätssicherung ambulanter psychotherapeutischer Behandlungen werden ab dem 1. Januar 2025 Daten von den psychotherapeutischen Praxen zu den ab dann beendeten Behandlungen erfasst. Die Datenerhebung erfolgt auf Grundlage der Vorgaben des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), ohne dass eine Einwilligung der Patientin oder des Patienten erforderlich ist. Anlage zum Beschluss Zudem werden im hier beschriebenen Qualitätssicherungsverfahren ab dem 1. Januar 2025 schriftliche Befragungen von Patientinnen und Patienten nach einer abgeschlossenen Psychotherapie durchgeführt und statistisch ausgewertet. Ziel ist es, die Perspektive der Patientinnen und Patienten ebenfalls in die Bewertung der Versorgungsqualität mit einfließen zu lassen. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) führt die Befragung im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durch. Der einzelnen Psychotherapeutin oder dem einzelnen Psychotherapeuten wird ausschließlich das Gesamtergebnis aus der Befragung ihrer bzw. seiner Patientinnen/Patienten mitgeteilt. Ob und wie einzelne Patientinnen/Patienten geantwortet haben, erfährt sie bzw. er nicht.
Welche Daten werden erhoben?
A: Daten aus psychotherapeutischen Praxen
Wenn bei Ihnen eine Psychotherapie durchgeführt wird, wird diese wie üblich von Ihrer behandelnden Psychotherapeutin/Ihrem behandelnden Psychotherapeuten in ihren/seinen Unterlagen dokumentiert. Sofern Ihre Psychotherapie nach dem [Datum des Beginns des Einbezugs] begonnen hat und im Jahr 2025 oder später abgeschlossen wird, wird ein Teil dieser Angaben auch für die Qualitätssicherung genutzt. Dabei handelt es sich um Informationen z. B. zur Art der Erkrankung und zu bestimmten wichtigen Schritten im Therapieverlauf. Es wird beispielsweise dokumentiert, ob Fragebögen zur Diagnostik eingesetzt, Therapieziele festgelegt oder Behandlungsergebnisse dokumentiert wurden. Da die Daten pseudonymisiert werden, sind der auswertenden Stelle – dem IQTIG – weder Patientinnen/Patienten noch Praxis namentlich bekannt. Rückschlüsse auf Ihre Person sind nicht möglich.
B: Patientenbefragung
Für die Patientenbefragung werden Ihre Adressdaten von der Krankenversichertenkarte ausgelesen, um Ihnen einen Fragebogen zusenden zu können. Der Fragebogen wird erst an Sie versendet, wenn Sie Ihre Psychotherapie regulär abgeschlossen haben. Damit Ihre Antworten später ausgewertet werden können, werden einige behandlungsspezifische Daten von Ihrer Psychotherapeutin oder Ihrem Psychotherapeuten benötigt (zum Beispiel Diagnose und Therapieverfahren), die ebenfalls pseudonymisiert verwendet werden. Ihre behandelnde Psychotherapeutin/Ihr behandelnder Psychotherapeut ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Adresse sowie die weiteren behandlungsspezifischen Daten an eine Stelle weiterzuleiten, die den Fragebogenversand durchführt (Versendestelle). Die anschließende Auswertung erfolgt ohne Patientenbezug.
Wie werden die Daten weitergeleitet und geschützt?
Die Datenübermittelung erfolgt elektronisch. Um den Transportweg sicher zu gestalten, werden die Dateninhalte mit einem besonders sicheren Verfahren verschlüsselt, so dass sie nicht von unbefugten Dritten eingesehen werden können, und gelangen auf genau festgelegten Wegen zur Datenauswertungsstelle. Alle an der Datenerhebung, Datenweiterleitung und Auswertung beteiligten Stellen müssen strenge datenschutzrechtliche Auflagen erfüllen. Die jeweiligen Befugnisse sowie die Datenwege sind genau festgelegt (siehe Abbildungen).
A: Daten aus den psychotherapeutischen Praxen
Die psychotherapeutischen Praxen senden Ihre verschlüsselten Behandlungsdaten an eine Datenannahmestelle in Ihrem Bundesland. Dort wird der „Absender“, also die jeweilige Praxis pseudonymisiert und dadurch unkenntlich gemacht. Anschließend werden die verschlüsselten Daten an das IQTIG gesandt. Das IQTIG wertet die Daten aus.
B: Patientenbefragung
Für die Patientenbefragung werden die Adress- und Behandlungsdaten, die für die Versendung und korrekte Auswertung des Fragebogens notwendig sind, von der Datenannahmestelle verschlüsselt an die Versendestelle geschickt. Diese zieht bei psychotherapeutischen Praxen mit sehr vielen Patientinnen und Patienten eine Zufallsstichprobe aus den Behandlungsdaten, bei kleineren Praxen wird jede Patientin und jeder Patient in die Befragung eingeschlossen. Sie entschlüsselt dann die Adressdaten der in die Befragung eingeschlossenen Patientinnen und Patienten für den Versand des Fragebogens.
Jeder Fragebogen wird mit einer individuellen ID versehen und postalisch an die Patientin bzw. den Patienten versendet, von dieser bzw. diesem beantwortet und an die Fragebogenannahmestelle (s. u.) gesendet. Zusätzlich übermittelt die Versendestelle an das IQTIG eine Tabelle mit der Fragebogen-ID, dem Pseudonym der Praxis und den für die Auswertung relevanten behandlungsspezifischen Daten. Das IQTIG meldet der Versendestelle die Fragebogen-ID der eingegangenen Fragebögen, um das Versenden von Erinnerungsschreiben an die Patientinnen und Patienten zu steuern.
Erhebung und Weiterleitung von Daten im Rahmen der Qualitätssicherung
Wie wird die Patientenbefragung durchgeführt?
Die psychotherapeutischen Praxen senden Ihre verschlüsselten Adress- und Behandlungsdaten über die o. g. Datenannahmestelle Ihres Bundeslandes an die Versendestelle für die Patientenbefragungen, die für die gesetzliche Qualitätssicherung eingerichtet wurde.
Diese trifft ggf. eine Zufallsauswahl aus den gesendeten Daten und sendet nur den ausgewählten Patientinnen und Patienten einen Fragebogen zu. Das heißt, dass nicht jede Patientin/nicht jeder Patient Teil der Befragung sein wird. Wenn Sie zu den ausgewählten Patientinnen bzw. Patienten gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie an der Befragung teilnehmen. Mit dem Fragebogen wird Ihnen ein vorfrankierter Rücksendeumschlag zugeschickt. Dieser ist adressiert an die Fragebogenannahmestelle, eine Institution, die im Auftrag des IQTIG für die Annahme und das Einlesen der Fragebögen zuständig ist.
Ihre Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Falls Sie nicht teilnehmen möchten, haben Sie mit keinerlei Nachteilen zu rechnen. Sie können mit Ihrer Teilnahme an dieser Befragung einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die hohe Qualität der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland und die Patientensicherheit zu erhalten und zu verbessern. Wenn Sie Fragen zur Patientenbefragung haben, können Sie diese ab dem 1. Januar 2025 unter der Hotline 030/58 58 26 570 bzw. unter der E-Mail-Adresse patientenbefragung-ambpt@iqtig.org stellen.
Was passiert mit den Ergebnissen der Datenauswertung?
Die psychotherapeutischen Praxen erhalten Auswertungen zu den jeweiligen Behandlungsergebnissen. Diese Auswertungen werden zur konkreten Qualitätsverbesserung genutzt und kommen damit zukünftigen Patientinnen und Patienten zugute. Bei der Patientenbefragung werden die Angaben im Fragebogen ohne jeglichen Bezug zu Ihrer Person ausgewertet, d. h. alle Antworten der Patientinnen und Patienten, die in der gleichen psychotherapeutischen Praxis behandelt wurden, werden gemeinsam und anonym ausgewertet. Somit kann niemand erkennen, wer welche Antworten im Fragebogen gegeben hat oder wer an der Befragung teilgenommen hat. Die wichtigsten Ergebnisse der Qualitätssicherung werden im Bundesqualitätsbericht des IQTIG veröffentlicht.
Stand: März 2024
Herausgeber: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
E-Mail: info@g-ba.de
Quelle: Internet: www.g-ba.de